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Die Sitzung der Parteien ist das Entscheidungsgremium im Rahmen des Übereinkommens und ist befugt, für die Parteien verbindliche Maßnahmen zur Verhinderung, Bekämpfung und Unterbindung der illegalen, nicht gemeldeten und unregulierten Fischerei (IUU-Fischerei) zu erlassen. Sie tritt alle zwei Jahre oder öfter zusammen, wenn sie dies beschließt.
Die Sitzung der Parteien ist zuständig für den Erlass von Maßnahmen, die die Durchführung des Übereinkommens und damit auch die langfristige Erhaltung und…
Die Versammlung der Vertragsparteien ist dafür zuständig, Maßnahmen zu verabschieden, mit denen die Umsetzung des Übereinkommens sichergestellt wird, um zu…
Um die Einhaltung der Gemeinsamen Fischereipolitik zu gewährleisten, sind Rechtsvorschriften der Union zur Einführung einer Kontroll-, Inspektions- und…
Vor jeder Versammlung der Vertragsparteien des Übereinkommens, wenn dieses Gremium rechtswirksame Beschlüsse mit Auswirkungen für die Union erlassen soll, wird…
Ziel des Übereinkommens ist es, die IUU-Fischerei durch die Umsetzung wirksamer Hafenstaatmaßnahmen zu verhindern, zu bekämpfen und zu unterbinden. Das…
Im Rahmen des IDSP ist die Versammlung der Vertragsparteien für die Annahme von Maßnahmen zuständig, mit denen der tödliche Delphinbeifang in der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.