Erwägungsgrund 1 32021D0351
Das im Rahmen der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO) ausgehandelte Übereinkommen über Hafenstaatmaßnahmen zur Verhinderung, Bekämpfung und Unterbindung der illegalen, ungemeldeten und unregulierten Fischerei (im Folgenden „Übereinkommen“), dem die Union angehört, wurde von der Union mit dem Beschluss 2011/443/EU des Rates genehmigt. Das Übereinkommen trat am 5. Juni 2016 in Kraft.