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Das im Rahmen der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO) ausgehandelte Übereinkommen über Hafenstaatmaßnahmen zur Verhinderung, Bekämpfung und Unterbindung der illegalen, ungemeldeten und unregulierten Fischerei (im Folgenden „Übereinkommen“), dem die Union angehört, wurde von der Union mit dem Beschluss 2011/443/EU des Rates genehmigt. Das Übereinkommen trat am 5. Juni 2016 in Kraft.
Auf der sechsunddreißigsten Sitzung der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO), die vom 18. bis 23. November 2009 in Rom…
Das Übereinkommen zur Verhinderung der unregulierten Hochseefischerei im zentralen Nordpolarmeer (im Folgenden „Übereinkommen“) wurde von der Union mit dem…
Die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten sind Vertragsparteien des Übereinkommens zur Durchführung der Bestimmungen des Seerechtsübereinkommens der…
Das partnerschaftliche Fischereiabkommen zwischen der Europäischen Union und der Republik Mauritius (im Folgenden „Abkommen“) wurde mit dem Beschluss…
Das partnerschaftliche Fischereiabkommen zwischen der Europäischen Union und der Republik Mauritius (im Folgenden „Abkommen“) wurde mit dem Beschluss…
Das partnerschaftliche Abkommen über nachhaltige Fischerei zwischen der Europäischen Union und der Regierung der Cookinseln (im Folgenden „Abkommen“) wurde mit…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.