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Artikel 24 Absatz 2 des Übereinkommens sieht vor, dass die FAO vier Jahre nach Inkrafttreten des Übereinkommens eine Sitzung der Parteien einberuft, um die Wirksamkeit des Übereinkommens im Hinblick auf die Erreichung seines Ziels zu überprüfen und zu bewerten (im Folgenden „erste Sitzung zur Überprüfung“). Die Parteien beschließen danach bei Bedarf über weitere Sitzungen. Sondersitzungen der Parteien können auch zu anderen von den Parteien für notwendig erachteten Zeiten oder auf schriftlichen Antrag einer Partei abgehalten werden.
Sofern nichts anderes vereinbart wurde, treffen zwischen 2014 und 2023 die Mitgliedstaaten einmal im Jahr mit der Kommission zusammen, um die Fortschritte bei…
Die Mitgliedstaaten führen alljährlich eine Überprüfungssitzung mit der Kommission durch. Die Überprüfungssitzung findet unter gemeinsamem Vorsitz oder unter…
Der in Absatz 1 genannte Standpunkt wird für die erste Sitzung zur Überprüfung sowie für die drei darauffolgenden zweijährlichen Sitzungen der Parteien und…
Es ist zweckmäßig, den im Namen der Union auf der ersten Sitzung zur Überprüfung, die vom 31. Mai bis zum 4. Juni 2021 stattfinden wird, sowie auf den drei…
Eine Verlängerung des Übereinkommens um höchstens vier Jahre dürfte den Mitgliedern des Rates der ICCO genügend Zeit geben, eine gründliche Überprüfung des…
Gemäß dem Übereinkommen prüft und beschließt die Konferenz der Vertragsparteien gegebenenfalls Änderungen des Übereinkommens. Änderungen des Übereinkommens…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.