Erwägungsgrund 14 32014R0223
Gravierender Nahrungsmangel geht in der Union mit erheblicher Lebensmittelverschwendung einher. Vor diesem Hintergrund sollte der Fonds erforderlichenfalls Lebensmittelspenden ermöglichen. Dies gilt jedoch unbeschadet des Abbaus von Hindernissen, die beseitigt werden müssen, damit mehr überschüssige Lebensmittel zur Bekämpfung des Nahrungsmangels gespendet werden.