Erwägungsgrund 1 32021D0393
Protokoll 10 zum Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum (im Folgenden „EWR-Abkommen“) über die Vereinfachung der Kontrollen und Formalitäten im Güterverkehr und über zollrechtliche Sicherheitsmaßnahmen (im Folgenden „Protokoll“) wurde durch den Beschluss des Gemeinsamen EWR-Ausschusses Nr. 76/2009 geändert und trat am 1. Juli 2009 in Kraft.