Beschluss (EU) 2021/393 des Rates vom 1. März 2021 zur Festlegung des im Namen der Europäischen Union in dem mit dem Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum eingesetzten Gemeinsamen EWR-Ausschuss in Bezug auf die Änderung von Kapitel IIa und der Anhänge I und II des Protokolls 10 zu diesem Abkommen über die Vereinfachung der Kontrollen und Formalitäten im Güterverkehr zu vertretenden Standpunkt
Es ist zweckmäßig, den im Gemeinsamen EWR-Ausschuss im Namen der Union zu vertretenden Standpunkt im Hinblick auf die Änderungen von Kapitel IIA und der Anhänge I und II des Protokolls festzulegen, da diese Änderungen für die Union verbindlich sein werden.
Erwägungsgrund 4 32021D0393
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