Erwägungsgrund 6 32021D0463
Es ist zweckmäßig, den im Namen der Union im Verwaltungsausschuss zu vertretenden Standpunkt bezüglich der Änderungen des TIR-Übereinkommens festzulegen, da diese Änderungen für die Union bindend sein werden.
Es ist zweckmäßig, den im Namen der Union im Verwaltungsausschuss zu vertretenden Standpunkt bezüglich der Änderungen des TIR-Übereinkommens festzulegen, da diese Änderungen für die Union bindend sein werden.