Art. 2 Abs. 2 32020D1494BESCHLUSS (EU) 2020/1494 DES RATES vom 12. Oktober 2020 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union in dem Verwaltungsausschuss für das Zollübereinkommen über den internationalen Warentransport mit Carnets TIR zu bestimmten Änderungen des Übereinkommens zu vertreten ist
Die Mitgliedstaaten der Union vertreten den Standpunkt der Union bei einer förmlichen Abstimmung im Verwaltungsausschuss gemeinsam handelnd im Interesse der…
Art. 2 32020D0143BESCHLUSS (EU) 2020/143 DES RATES vom 28. Januar 2020 über den Standpunkt, der im Namen der Union in dem Verwaltungsausschuss für das Zollübereinkommen über den internationalen Warentransport mit Carnets TIR zu der Änderung des Übereinkommens zu vertreten ist
Der in Artikel 1 genannte Standpunkt wird von den Mitgliedstaaten der Union vorgetragen, die Mitglieder des Verwaltungsausschusses sind und gemeinsam handeln.
Erwägungsgrund 11 32020D1494BESCHLUSS (EU) 2020/1494 DES RATES vom 12. Oktober 2020 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union in dem Verwaltungsausschuss für das Zollübereinkommen über den internationalen Warentransport mit Carnets TIR zu bestimmten Änderungen des Übereinkommens zu vertreten ist
Bei einer förmlichen Abstimmung im Verwaltungsausschuss sollte der Standpunkt der Union von den Mitgliedstaaten der Union vertreten werden, die gemeinsam im…
Art. 2 32026D1966BESCHLUSS (EU) 2026/1966 DES RATES vom 27. August 2026 über den im Namen der Europäischen Union auf der ersten Sitzung des Ausschusses der Vertragsstaaten für die Durchführung der Internationalen Gesundheitsvorschriften (2005) zu vertretenden Standpunkt
Der in Artikel 1 dargelegte Standpunkt wird von den Mitgliedstaaten, die im Ausschuss der Vertragsstaaten vertreten sind, gemeinsam im Interesse der Union…
Art. 2 Abs. 1 32015D2176BESCHLUSS (EU) 2015/2176 DES RATES vom 23. November 2015 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union im Europäischen Ausschuss zur Ausarbeitung von Standards im Bereich der Binnenschifffahrt (CESNI) und auf der Plenartagung der Zentralkommission für die Rheinschifffahrt (ZKR) bezüglich der Annahme eines Standards über die technischen Vorschriften für Binnenschiffe zu vertreten ist
Der in Artikel 1 Absatz 1 festgelegte Standpunkt der Union wird von den Mitgliedstaaten vertreten, die im Interesse der Union gemeinsam handeln.