Erwägungsgrund 3 32021D0486
Die COVID-19-Pandemie und der daraus resultierende Konjunkturabschwung haben schwerwiegende Auswirkungen auf die Luftfahrtindustrie, deren Geschäft durch die kurzfristigen Liquiditätsprobleme der Luftfahrzeugbetreiber und Käufer neuer Luftfahrzeuge und Triebwerke bedroht ist. Angesichts des derzeitigen und sich abzeichnenden Konjunkturabschwungs und um die schwerwiegenden Auswirkungen zu verringern, sollte die Union eine Gemeinsame Haltung zur vorübergehenden Stundung der Tilgung des Darlehenskapitals für Käufer neuer Luftfahrzeuge und Triebwerke vorschlagen (im Folgenden „Vorschlag für eine Gemeinsame Haltung“).