Erwägungsgrund 6 32021D0486
Es ist angebracht, den Standpunkt festzulegen, der im Namen der Union bezüglich des Vorschlags für eine Gemeinsame Haltung im schriftlichen Verfahren durch die Teilnehmer an der Sektorvereinbarung für Luftfahrzeuge zu vertreten ist, da der Vorschlag für eine Gemeinsame Haltung, sobald er anerkannt ist, für die Union bindend und geeignet sein wird, den Inhalt des Unionsrechts, und zwar Verordnung (EU) Nr. 1233/2011, maßgeblich zu beeinflussen.