Erwägungsgrund 4 32021D0486
Gemäß Teil 4 Abschnitt 3 der Sektorvereinbarung für Luftfahrzeuge entscheiden die Teilnehmer an der Sektorvereinbarung für Luftfahrzeuge im schriftlichen Verfahren über den Vorschlag für eine Gemeinsame Haltung.
Gemäß Teil 4 Abschnitt 3 der Sektorvereinbarung für Luftfahrzeuge entscheiden die Teilnehmer an der Sektorvereinbarung für Luftfahrzeuge im schriftlichen Verfahren über den Vorschlag für eine Gemeinsame Haltung.