Beschluss (EU) 2021/593 des Rates vom 9. April 2021 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union im Europäischen Ausschuss zur Ausarbeitung von Standards im Bereich der Binnenschifffahrt und in der Zentralkommission für die Rheinschifffahrt in Bezug auf die Annahme von Standards für harmonisierte Binnenschifffahrtsinformationsdienste zu vertreten ist
Die am 17. Oktober 1868 in Mannheim unterzeichnete Revidierte Rheinschifffahrtsakte, geändert durch das am 20. November 1963 in Straßburg unterzeichnete Übereinkommen zur Änderung der Revidierten Rheinschifffahrtsakte (im Folgenden „Übereinkommen“), trat am 14. April 1967 in Kraft.
Erwägungsgrund 1 32021D0593
Erwägungsgrund 1 32021D0593Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen