Beschluss (EU) 2021/593 des Rates vom 9. April 2021 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union im Europäischen Ausschuss zur Ausarbeitung von Standards im Bereich der Binnenschifffahrt und in der Zentralkommission für die Rheinschifffahrt in Bezug auf die Annahme von Standards für harmonisierte Binnenschifffahrtsinformationsdienste zu vertreten ist
Für die Zwecke eines reibungslosen und sicheren Verkehrs auf den Binnenwasserstraßen ist es wichtig, dass die Binnenschifffahrtsinformationsdienste kompatibel und — soweit im Rahmen der unterschiedlichen Rechtsordnungen in Europa möglich — harmonisiert sind.
Erwägungsgrund 5 32021D0593
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