Beschluss (EU) 2021/593 des Rates vom 9. April 2021 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union im Europäischen Ausschuss zur Ausarbeitung von Standards im Bereich der Binnenschifffahrt und in der Zentralkommission für die Rheinschifffahrt in Bezug auf die Annahme von Standards für harmonisierte Binnenschifffahrtsinformationsdienste zu vertreten ist
Die ZKR wird voraussichtlich auf ihrer Plenarsitzung am 2. Juni 2021 einen Beschluss zur Änderung der ZKR-Verordnungen annehmen, um darin eine Bezugnahme auf den ES-RIS 2021/1 aufzunehmen. Daher ist es auch angebracht, den im Namen der Union in der ZKR zu vertretenden Standpunkt festzulegen.
Erwägungsgrund 10 32021D0593
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