Erwägungsgrund 5 32021D0075
Bis zum 24. Juni 2020 stellten Deutschland, Griechenland, Irland, Kroatien, Portugal, Spanien und Ungarn Anträge auf Inanspruchnahme des Fonds im Zusammenhang mit schweren öffentlichen Gesundheitsnotständen infolge der COVID-19-Pandemie Anfang 2020. In ihren Anträgen ersuchten alle sieben Mitgliedstaaten um Zahlung eines Vorschusses auf den veranschlagten Finanzbeitrag aus dem Fonds.