Erwägungsgrund 6 32021D0075
Die Anträge Kroatiens und Polens im Zusammenhang mit den Naturkatastrophen erfüllen die Bedingungen nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 2012/2002 für die Gewährung eines Finanzbeitrags aus dem Fonds.
Die Anträge Kroatiens und Polens im Zusammenhang mit den Naturkatastrophen erfüllen die Bedingungen nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 2012/2002 für die Gewährung eines Finanzbeitrags aus dem Fonds.