Beschluss (EU) 2021/75 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2020 über die Inanspruchnahme des Solidaritätsfonds der Europäischen Union zwecks Hilfeleistung für Kroatien und Polen im Zusammenhang mit einer Naturkatastrophe und zur Bereitstellung von Vorschusszahlungen für Deutschland, Griechenland, Irland, Kroatien, Portugal, Spanien und Ungarn im Zusammenhang mit einem öffentlichen Gesundheitsnotstand
Um sicherzustellen, dass im Gesamthaushaltsplan der Union für 2020 ausreichende Haushaltsmittel zur Verfügung stehen, sollte der Fonds für Vorschusszahlungen an Deutschland, Griechenland, Irland, Kroatien, Portugal, Spanien und Ungarn im Zusammenhang mit dem schweren öffentlichen Gesundheitsnotstand in Anspruch genommen werden.
Erwägungsgrund 8 32021D0075
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