Gesetze
Gesetz wird geladen …
Das spezifische Programm trägt zur Verwirklichung der allgemeinen Ziele und der Einzelziele bei, die in Artikel 3 der Verordnung (EU) 2021/695 festgelegt sind.
Die operativen Ziele des spezifischen Programms sind die folgenden:
Stärkung exzellenter Grundlagen- und Pionierforschung; Stärkung und Verbreitung von Exzellenz, unter anderem durch die Förderung einer breiteren Beteiligung in der gesamten Union;
Stärkung der Verbindung zwischen Forschung, Innovation und gegebenenfalls Bildung und anderen Politikbereichen, einschließlich Komplementaritäten mit FuI-Maßnahmen und -tätigkeiten auf nationaler, regionaler und Unionsebene;
Unterstützung der Umsetzung politischer Prioritäten der Union, darunter insbesondere die Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen und das Übereinkommen von Paris;
Förderung verantwortungsvoller FuI unter Beachtung des Vorsorgeprinzips;
Stärkung der geschlechtsspezifischen Dimension im spezifischen Programm;
Schaffung von mehr kooperativen Verbindungen in der europäischen FuI und über Bereichs- und Fachgebietsgrenzen hinweg, einschließlich der Sozial- und Geisteswissenschaften;
Ausbau der internationalen Zusammenarbeit;
Verknüpfung und Ausbau von Forschungsinfrastrukturen im gesamten Europäischen Forschungsraum (EFR) und Ermöglichung des grenzüberschreitenden Zugangs dazu;
Gewinnung von Talenten, Ausbildung und Bindung von Forschern und Innovatoren im EFR, auch durch Mobilität;
Förderung der offenen Wissenschaft und Gewährleistung der allgemeinen Sichtbarkeit wissenschaftlicher Veröffentlichungen und Forschungsdaten und des offenen Zugangs dazu, einschließlich angemessener Ausnahmen;
Förderung der Nutzung von FuI-Ergebnissen und aktive Verbreitung und Nutzung von Ergebnissen, insbesondere zur Mobilisierung privater Investitionen und die Entwicklung politischer Strategien;
Verwirklichung ehrgeiziger Ziele innerhalb eines festgelegten Zeitrahmens durch FuI-Missionen;
Verbesserung der Beziehungen und der Interaktion zwischen Wissenschaft und Gesellschaft, einschließlich der Sichtbarkeit der Wissenschaft in der Gesellschaft und der Wissenschaftskommunikation, und Förderung der Beteiligung der Bürger und Endnutzer an Prozessen der gemeinsamen Konzipierung und der gemeinsamen Gestaltung;
Beschleunigung des industriellen Wandels, auch durch verbesserte Innovationskompetenzen;
Förderung von FuI-Tätigkeiten in KMU und Förderung der Gründung und der Expansion innovativer Unternehmen, vor allem von Start-up-Unternehmen, von KMU und in Ausnahmefällen von kleinen Unternehmen mit mittelgroßer Marktkapitalisierung;
Verbesserung des Zugangs zur Risikofinanzierung, unter anderem durch Synergien mit dem durch die Verordnung (EU) 2021/523 des Europäischen Parlaments und des Rates eingerichteten Programm „InvestEU“, insbesondere wenn der Markt keine tragfähige Finanzierung bereitstellt.
Beim Verfolgen der in Absatz 2 genannten Ziele können neue und unvorhersehbare Erfordernisse berücksichtigt werden, die sich während des Durchführungszeitraums des spezifischen Programms ergeben. Dabei kann es sich — falls hinreichend begründet — um Reaktionen auf sich neu abzeichnende Chancen, Krisen und Bedrohungen sowie Erfordernisse im Zusammenhang mit der Entwicklung neuer Unionsstrategien handeln.
Unterstützung sozialer Erprobungen in den in Artikel 4 Absatz 1 genannten Politikbereichen und Aufbau der Kapazitäten der Interessenträger auf nationaler und…
Förderung der Nutzung von Forschungs- und Innovationsergebnissen und aktive Verbreitung und Nutzung der Ergebnisse, insbesondere im Hinblick auf die…
Aufbau von Verwaltungskapazitäten und von IT-Kapazitäten, einschließlich Humankompetenzen und Schulungen sowie Entwicklung und Betrieb europäischer…
Förderung und Entwicklung von verwaltungstechnischer und operativer Koordinierung, Zusammenarbeit, Verbesserung des gegenseitigen Verständnisses und des…
die Wettbewerbsfähigkeit industrieller Ökosysteme und Sektoren sowie die Entwicklung industrieller Wertschöpfungsketten fördern;
Um die in den Absätzen 1 und 2 genannten Ziele zu verwirklichen, trägt das Instrument zu den folgenden operativen Zielen bei:
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.