Erwägungsgrund 1 32015D1855BESCHLUSS (EU) 2015/1855 DES RATES vom 13. Oktober 2015 zur Festlegung des im Rat für handelsbezogene Aspekte der Rechte des geistigen Eigentums und dem Allgemeinen Rat der Welthandelsorganisation im Namen der Europäischen Union zu vertretenden Standpunkts hinsichtlich des Antrags der zu den am wenigsten entwickelten Ländern zählenden Mitglieder auf eine Verlängerung der Übergangsfrist nach Artikel 66 Absatz 1 des Übereinkommens über handelsbezogene Aspekte der Rechte des geistigen Eigentums in Bezug auf bestimmte Verpflichtungen auf dem Gebiet der Arzneimittel und auf eine Befreiung von Verpflichtungen nach Artikel 70 Absätze 8 und 9 des genannten Übereinkommens
Nach Artikel 66 Absatz 1 des Übereinkommens über handelsbezogene Aspekte der Rechte des geistigen Eigentums (im Folgenden „TRIPS-Übereinkommen“) soll der Rat…
Erwägungsgrund 2 32021D0780Nach Artikel 66 Absatz 1 des Übereinkommens über handelsbezogene Aspekte der Rechte des geistigen Eigentums (im Folgenden „TRIPS-Übereinkommen“), das in Anhang…
Erwägungsgrund 1 32013D0285BESCHLUSS DES RATES vom 10. Juni 2013 zur Festlegung des im Rat für TRIPS der Welthandelsorganisation zu vertretenden Standpunkts der Europäischen Union zum Antrag auf Verlängerung der Übergangsfrist nach Artikel 66 Absatz 1 des TRIPS-Übereinkommens für die am wenigsten entwickelten Länder, die Mitglieder sind (2013/285/EU)
Am 5. November 2012 stellte Haiti im Namen der Gruppe der am wenigsten entwickelten Länder, die Mitglieder sind (Least developed country members — LDC), einen…
Erwägungsgrund 7 32013D0285BESCHLUSS DES RATES vom 10. Juni 2013 zur Festlegung des im Rat für TRIPS der Welthandelsorganisation zu vertretenden Standpunkts der Europäischen Union zum Antrag auf Verlängerung der Übergangsfrist nach Artikel 66 Absatz 1 des TRIPS-Übereinkommens für die am wenigsten entwickelten Länder, die Mitglieder sind (2013/285/EU)
Von einer Reihe von LDC wurden auf dem Gebiet des geistigen Eigentums bereits wichtige Schritte unternommen, doch es ist nach wie vor so, dass die LDC besondere…
Art. 1 Buchst. c 32021D0780die LDC-Mitglieder haben sicherzustellen, dass Veränderungen, die sie im zusätzlichen Übergangszeitraum an ihren Gesetzen, Vorschriften und Praktiken vornehmen,…
Art. 1 Buchst. a Ziff. i 32015D1855BESCHLUSS (EU) 2015/1855 DES RATES vom 13. Oktober 2015 zur Festlegung des im Rat für handelsbezogene Aspekte der Rechte des geistigen Eigentums und dem Allgemeinen Rat der Welthandelsorganisation im Namen der Europäischen Union zu vertretenden Standpunkts hinsichtlich des Antrags der zu den am wenigsten entwickelten Ländern zählenden Mitglieder auf eine Verlängerung der Übergangsfrist nach Artikel 66 Absatz 1 des Übereinkommens über handelsbezogene Aspekte der Rechte des geistigen Eigentums in Bezug auf bestimmte Verpflichtungen auf dem Gebiet der Arzneimittel und auf eine Befreiung von Verpflichtungen nach Artikel 70 Absätze 8 und 9 des genannten Übereinkommens
dem Antrag der zu den am wenigsten entwickelten Ländern (im Folgenden „LDC“) zählenden Mitglieder (im Folgenden „LDC-Mitglieder“) auf eine Verlängerung der…