Erwägungsgrund 3 32021D0008
Der Verwaltungsrat des Fonds (im Folgenden „Verwaltungsrat“) hat beschlossen, auf der Generalversammlung einen Antrag auf Genehmigung einer Aufstockung des genehmigten Kapitals des Fonds um 2870000000 EUR durch die Ausgabe von 2870 neuen Aktien sowie auf Genehmigung der Modalitäten, einschließlich der Zahlung, für eine solche Kapitalaufstockung zu stellen. Im Falle einer Genehmigung der Kapitalaufstockung hat jeder neue Anteil einen Nominalwert von 1000000 EUR, und jeder gezeichnete Anteil wird zu 20 % seines Nominalwerts eingezahlt. Es wäre für die Generalversammlung möglich, unter den in Artikel 7 Absatz 3 der Satzung des Fonds festgelegten Bedingungen die Zahlung der verbleibenden 80 % zu verlangen. Alle bestehenden oder neu begebenen Anteile sind gleichwertig und mit in jeder Hinsicht gleichen Rechten ausgestattet.