Erwägungsgrund 4 32021D0008
Der Verwaltungsrat hat vorgeschlagen, dass die neu genehmigten Anteile während einer einzigen Zeichnungsfrist gezeichnet werden können, die unmittelbar nach Genehmigung der Kapitalaufstockung durch die Generalversammlung beginnt und am 30. September 2021 endet. Die Union kann sich gemäß den im Beschluss der Generalversammlung festgelegten Bedingungen an der Zeichnung beteiligen, sobald der Rechtsakt in Kraft getreten ist, der die Union zur Beteiligung an der Kapitalaufstockung ermächtigt.