Erwägungsgrund 5 32021D0008
Damit der Unionsvertreter auf der Generalversammlung baldmöglichst über die Kapitalaufstockung abstimmen kann, wird es als angemessen erachtet, eine Ausnahme von der Achtwochenfrist und der Zehntagefrist nach Artikel 4 des dem Vertrag über die Europäische Union, dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union und dem Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft beigefügten Protokolls Nr. 1 über die Rolle der nationalen Parlamente in der Europäischen Union vorzusehen. Aus demselben Grund sollte dieser Beschluss am Tag nach seiner Veröffentlichung in Kraft treten —