Erwägungsgrund 5 32021D0812
Der Assoziationsausschuss in der Zusammensetzung „Handel“ nimmt einen Beschluss nach Artikel 11 Absatz 2 seiner in Anhang II des Beschlusses Nr. 1/2014 des Assoziationsrates EU-Georgien festgelegten Geschäftsordnung an, in dem er eine Stellungnahme zu dem von der Regierung Georgiens gebilligten Fahrplan sowie eine Einschätzung der bisherigen Annäherung des Rechts Georgiens an den Besitzstand der Union bei Abschluss der in Anhang XVI-B des Abkommens genannten Phase 1 abgibt. Die Billigung des Fahrplans erfolgte durch den von der georgischen Regierung am 31. März 2016 verabschiedeten Regierungserlass Nr. 536 „betreffend die geplanten Änderungen im Bereich des öffentlichen Beschaffungswesens, die im Einklang mit den Verpflichtungen zwischen Georgien und der EU im Rahmen des vertieften und umfassenden Freihandelsabkommens vorgesehen sind“, geändert durch die am 22. Januar 2018 bzw. am 12. Juni 2020 verabschiedeten Regierungserlasse Nr. 154 und Nr. 974.