Beschluss (EU) 2021/885 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2021 über die Inanspruchnahme des Solidaritätsfonds der Europäischen Union zwecks Hilfeleistung für Griechenland und Frankreich im Zusammenhang mit Naturkatastrophen sowie für Albanien, Belgien, Deutschland, Estland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Montenegro, Österreich, Portugal, Rumänien, Serbien, Spanien, Tschechien und Ungarn im Zusammenhang mit einer Notlage im Bereich der öffentlichen Gesundheit
Am 9. Dezember 2020 stellte Griechenland einen Antrag auf Inanspruchnahme des Fonds, nachdem der Wirbelsturm Ianos im September 2020 in den Regionen Ionia Nisia, Sterea Ellada, Ditiki Ellada, Thessalien und Peloponnisos Schäden verursacht hatte.
Erwägungsgrund 4 32021D0885
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