Beschluss (EU) 2021/885 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2021 über die Inanspruchnahme des Solidaritätsfonds der Europäischen Union zwecks Hilfeleistung für Griechenland und Frankreich im Zusammenhang mit Naturkatastrophen sowie für Albanien, Belgien, Deutschland, Estland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Montenegro, Österreich, Portugal, Rumänien, Serbien, Spanien, Tschechien und Ungarn im Zusammenhang mit einer Notlage im Bereich der öffentlichen Gesundheit
Der Fonds sollte demnach in Anspruch genommen werden, um Griechenland und Frankreich im Zusammenhang mit Naturkatastrophen sowie Albanien, Belgien, Deutschland, Estland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Montenegro, Österreich, Portugal, Rumänien, Serbien, Spanien, Tschechien und Ungarn im Zusammenhang mit einer Notlage größeren Ausmaßes im Bereich der öffentlichen Gesundheit einen Finanzbeitrag bereitzustellen.
Erwägungsgrund 9 32021D0885
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