Erwägungsgrund 2 32021D0908
Der Europäische Rat hat auf seiner Tagung vom 24. und 25. Mai 2021 Schlussfolgerungen angenommen, in denen er die unter Gefährdung der Flugsicherheit erzwungene Landung eines Fluges der Fluggesellschaft Ryanair in Minsk, Belarus, am 23. Mai 2021 und die Festnahme des Journalisten Raman Pratasewitsch und von Sofia Sapega durch die belarussischen Behörden entschieden verurteilt hat. Er hat den Rat aufgefordert, die Maßnahmen zu ergreifen, die erforderlich sind, um Überflüge des Luftraums der Union durch belarussische Fluggesellschaften zu verbieten und den Zugang von Flügen belarussischer Fluggesellschaften zu Flughäfen der Union zu verhindern.