Beschluss (GASP) 2021/908 des Rates vom 4. Juni 2021 zur Änderung des Beschlusses 2012/642/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Belarus
Für die Durchführung dieser Maßnahme ist ein weiteres Tätigwerden der Union erforderlich.
Erwägungsgrund 4 32021D0908
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