Beschluss (GASP) 2021/908 des Rates vom 4. Juni 2021 zur Änderung des Beschlusses 2012/642/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Belarus
Der Beschluss 2012/642/GASP sollte daher entsprechend geändert werden —
Erwägungsgrund 5 32021D0908
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