Erwägungsgrund 2 32022D1089BESCHLUSS (EU) 2022/1089 DES RATES vom 27. Juni 2022 über die Verlängerung des Abkommens über die Förderung, Bereitstellung und Nutzung von Galileo- und GPS-Satellitennavigationssystemen und verbundenen Anwendungen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und den Vereinigten Staaten von Amerika andererseits
Nach Artikel 20 Absatz 5 des Abkommens bleibt das Abkommen für zehn Jahre in Kraft, und wenigstens drei Monate vor Ende der ersten Zehnjahresperiode informieren…
Erwägungsgrund 2 32021D0777BESCHLUSS (EU) 2021/777 DES RATES vom 10. Mai 2021 über den im Namen der Europäischen Union im Internationalen Getreiderat in Bezug auf die Verlängerung des Getreidehandels-Übereinkommens von 1995 zu vertretenden Standpunkt
Gemäß Artikel 33 des Übereinkommens kann der Internationale Getreiderat das Übereinkommen um weitere Zeitabschnitte von jeweils höchstens zwei Jahren…
Erwägungsgrund 2 32023D0991BESCHLUSS (EU) 2023/991 DES RATES vom 15. Mai 2023 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union im Internationalen Getreiderat in Bezug auf die Verlängerung des Getreidehandels-Übereinkommens von 1995 zu vertreten ist
Gemäß Artikel 33 des Übereinkommens kann der Internationale Getreiderat das Übereinkommen um weitere Zeitabschnitte von jeweils höchstens zwei Jahren…
Erwägungsgrund 2 32020D0457BESCHLUSS (EU) 2020/457 DES RATES vom 27. März 2020 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union im Internationalen Getreiderat zu dem Beitritt der Republik Serbien zum Getreidehandels-Übereinkommen von 1995 zu vertreten ist
Gemäß Artikel 33 des Übereinkommens kann der Internationale Getreiderat das Übereinkommen um weitere Zeitabschnitte von jeweils höchstens zwei Jahren…
Erwägungsgrund 2 32020D1324BESCHLUSS (EU) 2020/1324 DES RATES vom 21. September 2020 über den im Namen der Europäischen Union im Internationalen Getreiderat zu dem Beitritt des Vereinigten Königreichs zum Getreidehandels-Übereinkommen von 1995 zu vertretenden Standpunkt
Gemäß Artikel 33 des Übereinkommens kann der Internationale Getreiderat das Übereinkommen um weitere Zeitabschnitte von jeweils höchstens zwei Jahren…
Erwägungsgrund 2 32022D2488BESCHLUSS (EU) 2022/2488 DES RATES vom 14. November 2022 zur Festlegung des im Namen der Europäischen Union im Internationalen Zuckerrat in Bezug auf den Beitritt des Königreichs Saudi-Arabien zum Internationalen Zucker-Übereinkommen von 1992 zu vertretenden Standpunkts
Gemäß Artikel 45 Absatz 2 des Übereinkommens kann der Internationale Zuckerrat das Übereinkommen um weitere Zeiträume von jeweils höchstens zwei Jahren…