Beschluss (EU) 2021/986 der Kommission vom 29. April 2021 zur Billigung des Beschlusses der Versorgungsagentur der Europäischen Atomgemeinschaft zur Annahme der neuen Vollzugsordnung der Versorgungsagentur über das Verfahren für die Gegenüberstellung von Angebot und Nachfrage bei Erzen, Ausgangsstoffen und besonderen spaltbaren Stoffen (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2021) 2893) (Nur der englische Text ist verbindlich)
Zu diesem Zweck wurde mit Artikel 52 Absatz 2 Buchstabe b des Euratom-Vertrags eine Agentur geschaffen.
Erwägungsgrund 2 32021D0986
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