Erwägungsgrund 3 32021D0986
Die von der Agentur angenommene Vollzugsordnung bedarf der Billigung der Kommission und regelt, wie Angebot und Nachfrage bei Erzen, Ausgangsstoffen und besonderen spaltbaren Stoffen einander gegenüberzustellen sind.
Die von der Agentur angenommene Vollzugsordnung bedarf der Billigung der Kommission und regelt, wie Angebot und Nachfrage bei Erzen, Ausgangsstoffen und besonderen spaltbaren Stoffen einander gegenüberzustellen sind.