Beschluss (EU) 2021/986 der Kommission vom 29. April 2021 zur Billigung des Beschlusses der Versorgungsagentur der Europäischen Atomgemeinschaft zur Annahme der neuen Vollzugsordnung der Versorgungsagentur über das Verfahren für die Gegenüberstellung von Angebot und Nachfrage bei Erzen, Ausgangsstoffen und besonderen spaltbaren Stoffen (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2021) 2893) (Nur der englische Text ist verbindlich)
Die Agentur hat gemäß dem Euratom-Vertrag und ihrer Satzung mit ihrem Beschluss vom 15. Januar 2021 eine neue Vollzugsordnung angenommen, um die derzeit geltende Vollzugsordnung der Agentur zu aktualisieren und zu ersetzen.
Erwägungsgrund 4 32021D0986
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