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Um die Wettbewerbsfähigkeit der lokal hergestellten Erzeugnisse wiederherzustellen wurde Frankreich durch den Beschluss Nr. 940/2014/EU des Rates ermächtigt, bis zum 30. Juni 2021 bestimmte Erzeugnisse, für die eine einheimische Produktion in den Gebieten in äußerster Randlage Guadeloupe, Französisch-Guyana, Martinique, Mayotte und Réunion vorhanden ist, ganz oder teilweise von der Sondersteuer „octroi de mer“ zu befreien, da die Einfuhr dieser Erzeugnisse in erheblichem Umfang die Erhaltung der einheimischen Produktion beeinträchtigen könnte, und dass Mehrkosten die Selbstkostenpreise der einheimischen Produktion gegenüber den Erzeugnissen von außerhalb verteuern könnten. Die Erzeugnisse, die ganz oder teilweise von dieser Steuer befreit werden dürfen, sind im Anhang des genannten Beschlusses aufgeführt. Die Abweichung zwischen den Steuersätzen auf lokal hergestellte Erzeugnisse und den Steuersätzen auf sonstige Erzeugnisse darf je nach Erzeugnis 10, 20 oder 30 Prozentpunkte nicht überschreiten.
Mit dem Beschluss Nr. 940/2014/EU des Rates wurden die französischen Behörden ermächtigt, die in den französischen Gebieten in äußerster Randlage lokal…
Abweichend von den Artikeln 28, 30 und 110 des Vertrags wird Frankreich ermächtigt, bis zum 31. Dezember 2027 Erzeugnisse, die in Guadeloupe,…
Mit dem Beschluss Nr. 940/2014/EU des Rates werden die französischen Behörden ermächtigt, die in den französischen überseeischen Departements und Regionen lokal…
Für jedes der fünf betroffenen Gebiete in äußerster Randlage (Guadeloupe, Französisch-Guyana, Martinique, Mayotte and Réunion) hat Frankreich der Kommission…
Mit der Entscheidung 2002/546/EG des Rates , die gemäß Artikel 299 des EG-Vertrags erging, wurde Spanien ursprünglich ermächtigt, bis zum 31. Dezember 2011…
Gemäß dem Beschluss Nr. 940/2014/EU haben die französischen Behörden der Kommission am 12. Februar 2018 einen Bericht über die Anwendung der in dem genannten…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.