Gesetze
Gesetz wird geladen …
Mit diesem Beschluss werden die Bestimmungen des Artikels 349 des Vertrags umgesetzt und Frankreich wird ermächtigt, eine unterschiedliche Besteuerung für Erzeugnisse vorzusehen, für die nachgewiesen wurde, dass erstens eine einheimische Produktion vorhanden ist, dass zweitens eine erhebliche Einfuhr von Erzeugnissen (auch aus dem französischen Mutterland und anderen Mitgliedstaaten) existiert, die die Erhaltung der einheimischen Produktion beeinträchtigen könnte, und dass schließlich Mehrkosten anfallen, die die Selbstkostenpreise der einheimischen Produktion gegenüber den Erzeugnissen von außerhalb verteuern und die Wettbewerbsfähigkeit der lokal hergestellten Erzeugnisse beeinträchtigen. Der Besteuerungsunterschied sollte nicht höher sein als die nachgewiesenen Mehrkosten.
Die Bestimmungen des Vertrags, die für die Gebiete in äußerster Randlage der Union gelten, lassen im Prinzip nicht zu, dass einheimische Erzeugnisse und…
Um die Wettbewerbsfähigkeit der lokal hergestellten Erzeugnisse wiederherzustellen wurde Frankreich durch den Beschluss Nr. 940/2014/EU des Rates ermächtigt,…
Die Prüfung der Listen mit Erzeugnissen, bei denen Frankreich eine unterschiedliche Besteuerung anwenden will, ist jedoch ein sehr arbeitsaufwendiger Prozess,…
Zur Gewährleistung einheitlicher Bedingungen für die Durchführung dieser Verordnung hinsichtlich der Einfuhren sollten der Kommission auch…
Im Verhältnis zur Besteuerung ähnlicher Erzeugnisse, die nicht in den betroffenen Gebieten in äußerster Randlage hergestellt wurden, darf die sich aus der…
Frankreich hat beantragt, dass eine ähnliche Regelung wie die in dem Beschluss Nr. 940/2014/EU enthaltene nach dem 1. Juli 2021 beibehalten wird. Frankreich…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.