Erwägungsgrund 6 32022D1022
Nach Artikel XXIV Absatz 2 des BLB-Protokolls hat eine Organisation der regionalen Wirtschaftsintegration bei der Unterzeichnung, der Annahme, der Genehmigung oder des Beitritts eine Erklärung abzugeben, in der sie die durch dieses Protokoll geregelten Fragen bezeichnet, für die dieser Organisation von ihren Mitgliedstaaten die Zuständigkeit übertragen wurde. Die Union sollte dementsprechend bei der Unterzeichnung des BLB-Protokolls eine solche Erklärung abgeben.