Erwägungsgrund 5 32022D1025
Die Union sollte den Vorschlag der Russischen Föderation zur Änderung des Artikels 6 Absatz 2 des Übereinkommens nicht unterstützen. Eine Unterstützung würde ein langwieriges und aufwendiges Verhandlungsverfahren erfordern und es würde lange dauern, bevor eine solche Änderung in Kraft träte. Es erscheint unverhältnismäßig, ein solches Verfahren für eine Änderung einzuleiten, da die Ziele des Vorschlags durch andere Mittel erreicht werden könnten. Die Union sollte sich vielmehr gegenüber Initiativen aufgeschlossen zeigen und Initiativen vorlegen oder unterstützen, die darauf ausgerichtet sind, das in Artikel 6 des Übereinkommens festgelegte Verfahren der vorherigen schriftlichen Notifikation und Zustimmung zu verbessern, sofern solche Initiativen weiter gefasst sind als der der 15. Tagung der Konferenz der Vertragsparteien von der Russischen Föderation vorgelegte Vorschlag, mit den allgemeinen Maßnahmen und Zielen der Union im Einklang stehen und keine Änderung des Übereinkommens erfordern —