Erwägungsgrund 5 32022D1026
Die Protokolle 31 und 32 zum EWR-Abkommen sollten daher geändert werden, um diese erweiterte Zusammenarbeit ab dem 1. Januar 2022 zu ermöglichen —
Die Protokolle 31 und 32 zum EWR-Abkommen sollten daher geändert werden, um diese erweiterte Zusammenarbeit ab dem 1. Januar 2022 zu ermöglichen —