Erwägungsgrund 3 32022D1090
Die Verhandlungen über das Abkommen zwischen der Europäischen Union einerseits und Neuseeland andererseits über den Austausch personenbezogener Daten zwischen der Agentur der Europäischen Union für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Strafverfolgung (Europol) und den für die Bekämpfung von schwerer Kriminalität und Terrorismus zuständigen neuseeländischen Behörden (im Folgenden „Abkommen“) wurden erfolgreich abgeschlossen; im Anschluss daran wurde der paraphierte Text des Abkommens, der am 3. Dezember 2021 einging, ausgetauscht.