Beschluss (EU) 2022/1090 des Rates vom 27. Juni 2022 über die Unterzeichnung — im Namen der Union — des Abkommens zwischen der Europäischen Union einerseits und Neuseeland andererseits über den Austausch personenbezogener Daten zwischen der Agentur der Europäischen Union für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Strafverfolgung (Europol) und den für die Bekämpfung von schwerer Kriminalität und Terrorismus zuständigen neuseeländischen Behörden
Mit dem Abkommen wird die uneingeschränkte Achtung der Grundrechte der Union gewährleistet, insbesondere der in Artikel 7, 8 und 47 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union verankerten Rechte auf Achtung des Privat- und Familienlebens, auf den Schutz personenbezogener Daten und auf einen wirksamen Rechtsbehelf und ein unparteiisches Gericht.
Erwägungsgrund 4 32022D1090
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