Beschluss (EU) 2022/1090 des Rates vom 27. Juni 2022 über die Unterzeichnung — im Namen der Union — des Abkommens zwischen der Europäischen Union einerseits und Neuseeland andererseits über den Austausch personenbezogener Daten zwischen der Agentur der Europäischen Union für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Strafverfolgung (Europol) und den für die Bekämpfung von schwerer Kriminalität und Terrorismus zuständigen neuseeländischen Behörden
Der Europäische Datenschutzbeauftragte hat am 10. Juni 2022 seine Stellungnahme 11/2022 abgegeben.
Erwägungsgrund 8 32022D1090
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