Erwägungsgrund 7 32022D1158
Das befristete und verlängerbare Abkommen sollte daher — vorbehaltlich eines Beschlusses des mit dem Abkommen eingesetzten Gemischten Ausschusses, der auf die Annahme eines Beschlusses des Rates zur Festlegung des diesbezüglichen Standpunkts der Union folgen sollte — dringend im Namen der Europäischen Union vorbehaltlich seines späteren Abschlusses unterzeichnet werden.