Erwägungsgrund 8 32022D1158
Damit die positiven Auswirkungen des Abkommens auf die Beförderung von Gütern so bald wie möglich zum Tragen kommen und die Ukraine ihre Erzeugnisse, insbesondere Getreide, ausführen kann, sollte das Abkommen gemäß seinem Artikel 13 vorläufig angewandt werden —