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Gemäß Artikel 3 Absatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) hat die Union die ausschließliche Zuständigkeit für den Abschluss internationaler Übereinkünfte, soweit der Abschluss einer solchen Übereinkunft gemeinsame Regeln beeinträchtigen oder deren Tragweite verändern könnte. Das Übereinkommen berührt das Recht der Union, insbesondere die Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates . Daher besitzt die Union in allen Angelegenheiten, die durch das Übereinkommen geregelt werden, ausschließliche Zuständigkeit.
Die Union hat auch ausschließliche Zuständigkeit für die Übernahme der Verpflichtungen aus dem Übereinkommen in Bezug auf ihre eigenen Organe und öffentliche…
Die Union hat auch ausschließliche Zuständigkeit für die Übernahme der Verpflichtungen aus dem Übereinkommen in Bezug auf ihre eigenen Organe und öffentliche…
In dem Übereinkommen sind Sachverhalte geregelt, die auch Gegenstand der Verordnung (EG) Nr. 4/2009 des Rates vom 18. Dezember 2008 über die Zuständigkeit, das…
In dem Übereinkommen sind Angelegenheiten geregelt, die auch von der Verordnung (EG) Nr. 4/2009 des Rates vom 18. Dezember 2008 über die Zuständigkeit, das…
Im Eisenbahnbereich ist die Europäische Union (nachstehend „Union“ genannt) nach den Artikeln 90 und 91, in Verbindung mit Artikel 100 Absatz 1 und den Artikeln…
Das Übereinkommen sollte daher im Namen der Europäischen Union hinsichtlich der Angelegenheiten, die in die Zuständigkeit der Union fallen, unterzeichnet…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.