Erwägungsgrund 3 32022D1256
Nach Artikel 54 des Abkommens von Chicago muss der ICAO-Rat internationale Richtlinien und Empfehlungen erlassen und sie dem Abkommen von Chicago als Anhänge beifügen (im Folgenden „Anhänge“).
Nach Artikel 54 des Abkommens von Chicago muss der ICAO-Rat internationale Richtlinien und Empfehlungen erlassen und sie dem Abkommen von Chicago als Anhänge beifügen (im Folgenden „Anhänge“).