Erwägungsgrund 6 32022D1256
Mit der Änderung 48 soll hauptsächlich der Geltungsbeginn von Anhang 6 Teil I Richtlinie 6.18.1 auf den 1. Januar 2025 verschoben werden.
Mit der Änderung 48 soll hauptsächlich der Geltungsbeginn von Anhang 6 Teil I Richtlinie 6.18.1 auf den 1. Januar 2025 verschoben werden.