Erwägungsgrund 4 32022D1256
Nach Artikel 90 des Abkommens von Chicago tritt jeder Anhang oder jede Änderung eines solchen Anhangs innerhalb von drei Monaten nach Übermittlung an die Vertragsstaaten oder nach Ablauf eines längeren vom ICAO-Rat vorgeschriebenen Zeitraums in Kraft, sofern nicht eine Mehrheit der Vertragsstaaten in der Zwischenzeit ihre Ablehnung mitgeteilt hat.