Beschluss (EU) 2022/1511 der Kommission vom 7. September 2022 über die Befreiung von Gegenständen, die zur Bekämpfung der Auswirkungen des COVID-19-Ausbruchs im Jahr 2022 benötigt werden, von Eingangsabgaben und Mehrwertsteuer (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2022) 6284) (Nur der deutsche, der französische, der lettische, der portugiesische, der slowenische und der niederländische Text sind verbindlich)
Mit dem Beschluss (EU) 2021/2313 der Kommission wurde einigen Mitgliedstaaten vom 1. Januar 2022 bis zum 30. Juni 2022 eine Befreiung von den Eingangsabgaben und der Mehrwertsteuer auf die Einfuhr von Gegenständen gewährt, die zur Bekämpfung der Auswirkungen des COVID-19-Ausbruchs benötigt werden.
Erwägungsgrund 1 32022D1511
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