Beschluss (EU) 2022/1511 der Kommission vom 7. September 2022 über die Befreiung von Gegenständen, die zur Bekämpfung der Auswirkungen des COVID-19-Ausbruchs im Jahr 2022 benötigt werden, von Eingangsabgaben und Mehrwertsteuer (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2022) 6284) (Nur der deutsche, der französische, der lettische, der portugiesische, der slowenische und der niederländische Text sind verbindlich)
Angesichts der Herausforderungen, mit denen die ersuchenden Mitgliedstaaten konfrontiert sein könnten, sollte die Befreiung von den Eingangsabgaben und der Mehrwertsteuer für ab dem 1. Juli 2022 getätigte Einfuhren gelten. Die Befreiung sollte bis zum 31. Dezember 2022 gelten.
Erwägungsgrund 5 32022D1511
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