Gesetze
Gesetz wird geladen …
Da die Darlehen nach dem vorliegenden Beschluss und dem Beschluss (EU) 2022/1201 mit denselben Risiken für den Unionshaushalt behaftet sind und beide zusammen eine durchschnittliche Laufzeit von höchstens 25 Jahren haben sollten, sollte hinsichtlich des Gesamtbetrags der Makrofinanzhilfe für die Ukraine in Höhe von 6 Mrd. EUR im Rahmen des vorliegenden Beschlusses und des Beschlusses (EU) 2022/1201 eine gemeinsame Methode zur Bewältigung der finanziellen und haushaltspolitischen Auswirkungen gelten. Insbesondere sollte als angemessener Schutz vor der Möglichkeit, dass die Ukraine einige oder alle Darlehen zum vorgesehenen Zeitpunkt nicht zurückzahlt, die gleiche Haushaltsdeckung festgelegt werden. Die aus dem Unionshaushalt für die beiden Darlehenspakete der außerordentlichen Makrofinanzhilfe bereitgestellten Mittel sollten als integriertes Paket von Dotierungen verwaltet werden. Diese Verwaltung wird die Widerstandsfähigkeit und Flexibilität des Unionshaushalts im Fall von Nichtzahlungen erhöhen. Der Beschluss (EU) 2022/1201 sollte daher entsprechend geändert werden.
Zur Finanzierung der außerordentlichen Makrofinanzhilfe der Union wird die Kommission ermächtigt, im Namen der Union die erforderlichen Mittel an den…
Im Einklang mit dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung ist es erforderlich, vor der Gewährung von Darlehen im Rahmen der außerordentliche…
Die nach dem vorliegenden Beschluss und dem Beschluss (EU) 2022/1201 gewährte außerordentliche Makrofinanzhilfe stellt eine finanzielle Verbindlichkeit der…
Die Höhe der Makrofinanzhilfe der Union im Rahmen dieses Beschlusses wird — auch unter Berücksichtigung der geplanten umfassenden außergewöhnlichen…
Der unprovozierte und ungerechtfertigte Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine seit dem 24. Februar 2022 hat für die Ukraine zu einem eingeschränkten…
Im Frühjahr 2014 leitete die Ukraine ein ehrgeiziges Reformprogramm ein, das darauf abzielt, die Wirtschaft zu stabilisieren und den Lebensstandard der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.